AGB

§ 1 Vertragsgegenstand

Die Comfort M.B.C. GmbH legt die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für sämtliche Dienstleistungen und Verträge fest. Das Vertragsverhältnis umfasst neben dem unterzeichneten Vertrag und diesen AGB auch die Service-Preisliste sowie die aktuelle Hausordnung der Comfort M.B.C. GmbH. Die AGB können von der Comfort M.B.C. GmbH jederzeit geändert werden und gelten auch für bestehende Vertragsverhältnisse. Die jeweils gültige Fassung ist auf der Homepage der Comfort M.B.C. GmbH (www.proofficemonheim.de) einsehbar.

 

§ 2 Dieser Vertrag

1. Geltungsbereich

Dieser Vertrag stellt die Anwendung eines Beherbergungsvertrages in der Hotellerie dar. Die Comfort M.B.C. GmbH gestattet dem Kunden die Nutzung des Office Centers und erbringt Serviceleistungen gemäß den Bestimmungen eines separat abgeschlossenen Vertrages. Die Vereinbarungen und Bedingungen dieses Vertrages, ergänzt durch die Hausordnung, gelten zusätzlich zu den Regelungen, die in diesen Geschäftsbedingungen enthalten sind. Dabei steht dieser Vertrag in einer untergeordneten Position zu sämtlichen Vertragsverhältnissen zwischen der Comfort M.B.C. GmbH und dem Vermieter des Office Centers.

2. Vertragsparteien

Der Kunde hat die Verpflichtung, die Leistungen der Comfort M.B.C. GmbH sowie die angemieteten Räumlichkeiten ausschließlich unter dem im Vertrag angegebenen Firmennamen oder unter einem zuvor mit der Comfort M.B.C. GmbH abgestimmten Namen zu nutzen. Es ist dem Kunden untersagt, die Räumlichkeiten, Arbeitsplätze und sonstigen Dienstleistungen der Comfort M.B.C. GmbH zwar mit denselben Personen, jedoch unter einem anderen Firmennamen oder einer anderen Bezeichnung zu nutzen.

3. Vertragsbeginn/Dauer

Die Laufzeit dieses Vertrages beginnt gemäß dem im unterzeichneten Vertrag festgehaltenen Datum und erstreckt sich über die im Vertrag vereinbarte Dauer. Der Vertrag wird automatisch um den im Vertrag festgesetzten Zeitraum verlängert. Dabei ist zu beachten, dass für sämtliche Laufzeiten der jeweils letzte Tag des Monats maßgeblich ist, in dem diese enden würden.

Im Falle einer Verschiebung des im Vertrag festgelegten Vertragsbeginns aufgrund nach Vertragsabschluss eintretender Umstände wird der Kunde von der Zahlung der Servicevergütung bis zur tatsächlichen Übergabe der Büroräumlichkeiten befreit. Es bestehen keinerlei Ansprüche gegenüber Comfort M.B.C. GmbH aufgrund von Verzögerungen oder entgangenem Gewinn. Sollte sich der Termin um mehr als drei Monate verzögern, behält sich der Kunde das Recht vor, diesen Vertrag fristlos zu kündigen.

4. Kündigung / Pflichten bei Vertragsende

Kündigungen müssen dem anderen Vertragspartner schriftlich per Brief, Telefax oder E-Mail unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten Frist jeweils zum Monatsende zugegangen sein. Entscheidend für die Wirksamkeit der Kündigung ist der Eingang beim Vertragspartner und nicht der Zeitpunkt des Versands.

Die Comfort M.B.C. GmbH ist zudem berechtigt, aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen, wenn der Vertragspartner seinen vertraglichen Pflichten nicht nachkommt. Zu solchen Gründen gehören unter anderem: mehr als zweiwöchiger Verzug mit einer Zahlung, Nichtleistung der vertraglich vereinbarten Sicherheitsleistung bis zum Vertragsbeginn, Verstöße gegen die Hausordnung und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sitten-, straf- oder ordnungswidriger Geschäftsgegenstand oder Verhalten des Vertragspartners innerhalb des Mietobjektes, die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Vertragspartners, die Beantragung eines gerichtlichen Vergleichsverfahrens, Verstöße gegen Konkurrenzschutzklauseln, die grobe Verletzung vertraglicher Treue- und Nebenpflichten.

Im Falle einer fristlosen Kündigung ist die Comfort M.B.C. GmbH berechtigt, dem Kunden den Zutritt zur Büroanlage und den vertragsgegenständlichen Büroräumen zu untersagen. Diese Bestimmungen gelten für fristgerechte Kündigungen nach Ablauf der Kündigungsfristen entsprechend.

Kündigt die Comfort M.B.C. GmbH dem Kunden fristlos, werden bei Verträgen mit Befristung die für die gesamte Laufzeit des Vertrags noch ausstehenden monatlichen Vergütungen als Schadensersatz sofort fällig und zahlbar. Bei unbefristeten Verträgen werden drei Monate als Berechnungsgrundlage für Schadensersatzforderungen pauschal festgesetzt. Es bleibt dem Kunden vorbehalten, nachzuweisen, dass kein Schaden oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

Der Kunde verpflichtet sich nach Vertragsende, jeglichen Gebrauch der Geschäftsadresse nebst etwaiger Bestandteile zu unterlassen. Andernfalls wird die Comfort M.B.C. GmbH Schadensersatz gegenüber dem Kunden geltend machen, solange die Inanspruchnahme andauert. Die Höhe des Schadensersatzes richtet sich nach der Höhe der vertraglich vereinbarten Vergütung. Der Zeitpunkt der Beendigung ist seitens des Kunden nachzuweisen.

Besondere Regelungen im Zusammenhang mit der Anmietung von Büros:

Im Falle einer fristlosen Kündigung eines angemieteten Raumes behält sich Comfort M.B.C. GmbH das Recht vor, den Büroraum auf Kosten des Kunden zu räumen und anderweitig zu nutzen, sofern der Kunde nicht innerhalb von drei Tagen nach Erhalt der Kündigung das Büro geräumt hat. Zudem ist Comfort M.B.C. GmbH berechtigt, Kunden, die fristlos gekündigt wurden, den Zugang zur Büroanlage und den gemieteten Räumlichkeiten zu verweigern, gestattet jedoch das Betreten ausschließlich zur Durchführung der Räumung. Die gesetzlichen Bestimmungen zum Vermieterpfandrecht finden in diesem Fall Anwendung.

Der Kunde ist verpflichtet, die angemieteten Räumlichkeiten bei Vertragsende, Kündigung oder fristloser Kündigung rechtzeitig zu räumen und in den Zustand der Übernahme zurückzuversetzen. Andernfalls behält sich Comfort M.B.C. GmbH das Recht vor, dem Kunden eine Schadensersatzpauschale in Höhe von drei monatlichen Servicevergütungen in Rechnung zu stellen. Der Kunde hat jedoch die Möglichkeit, einen geringeren Schaden nachzuweisen. Weitere Schadenersatzforderungen seitens Comfort M.B.C. GmbH bleiben hiervon unberührt.

Wenn der Kunde die angemieteten Räumlichkeiten vor dem vereinbarten Vertragsende an Comfort M.B.C. GmbH zurückgibt, muss er bis zum Ablauf des vereinbarten Vertragsendes alle vertraglichen Pflichten erfüllen.

Nach Ende des Büroservicevertrages oder dem Auszug aus den Räumlichkeiten wird für einen Zeitraum von drei Monaten unmittelbar ein Virtual Office Standard (Post-, Telefon- und Faxadresse) für den Kunden eingerichtet. Hierfür wird dem Kunden eine zusätzliche monatliche Grundgebühr in Rechnung gestellt, deren Höhe sich nach der aktuellen Preisliste richtet.

5. Sonstiges

1. Comfort M.B.C. GmbH behält sich das Recht vor, die vertraglich vereinbarten Leistungen in einem anderen Business-Center zu erbringen oder das Vertragsverhältnis außerordentlich zu kündigen, wenn die Leistungen nicht im im Vertrag genannten Business Center erbracht werden können. Zusätzlich besteht die Befugnis von Comfort M.B.C. GmbH, dem Kunden jederzeit ein anderes Büro im gleichen Business Center mit entsprechender Größe zuzuweisen. Im Falle einer solchen Zuweisung wird Comfort M.B.C. GmbH den Kunden rechtzeitig darüber informieren. Der Kunde verpflichtet sich, im Falle einer Kündigung keine Schadensersatzansprüche gegenüber Comfort M.B.C. GmbH geltend zu machen.

2. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Comfort M.B.C. GmbH im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene Daten über nicht vertragsgemäßes oder betrügerisches Verhalten des Kunden an die SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden, übermittelt.

 

§ 3 Rechte und Pflichten

1. Mitarbeiter

Der Kunde verpflichtet sich, während oder unmittelbar im Anschluss an die Beschäftigung von Mitarbeitern bei Comfort M.B.C. GmbH oder vor Ablauf von 12 Monaten nach Beendigung dieses Vertrages keine Abwerbung dieser Mitarbeiter durchzuführen, durch Dritte abwerben zu lassen oder einzustellen. Bei Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Kunde, eine Vertragsstrafe in der dreifachen Höhe des zuletzt an den betreffenden Mitarbeiter gezahlten Bruttomonatsgehalts an Comfort M.B.C. GmbH zu entrichten.

2. Betreten der Mieträume durch Comfort M.B.C. GmbH

Comfort M.B.C. GmbH behält sich das Recht vor, die Räumlichkeiten des Kunden in bereits eingetretenen Notfällen, bei drohender Gefahr, zur Inspektion des Zustands, für Wartungsarbeiten und zur Prüfung der technischen Anlagen (wie z. B. Brandmelder) oder aus anderen wichtigen Gründen jederzeit zu betreten. Falls der Servicevertrag fristgerecht gekündigt wurde, gewährt der Kunde Comfort M.B.C. GmbH nach vorheriger Ankündigung während der Geschäftszeiten Zugang zu den Räumlichkeiten zwecks Weitervermietung. Darüber hinaus erteilt der Mieter dem von Comfort M.B.C. GmbH beauftragten Reinigungsunternehmen pauschal die Erlaubnis, die Räume zu betreten und Reinigungsarbeiten durchzuführen.

 

§ 4 Nutzung der Geschäftsadresse und Mieträume

Die angemieteten Büroräumlichkeiten gemäß Vertrag dürfen ausschließlich zu gewerblichen Zwecken genutzt werden und dürfen nicht als Laden- und Geschäftslokale dienen. Jegliche Untervermietung oder Überlassung an Dritte ist dem Kunden untersagt.

Die Nutzung der Geschäftsadresse durch den Kunden ist nur im Rahmen des bestehenden Vertragsverhältnisses zwischen Comfort M.B.C. GmbH und dem Kunden gestattet. Die Verwendung des Namens „Comfort M.B.C. GmbH Business Center“ in Adressangaben ist dem Kunden ausdrücklich untersagt.

Der Kunde trägt allein die Verantwortung für die rechtliche Zulässigkeit seiner Verwendung der Business-Center-Adresse, insbesondere im Hinblick auf Gewerbe-, Register-, Standes-, Wettbewerbs- und Steuerrecht. Gleiches gilt für eventuelle Verletzungen von Rechten Dritter durch die Nutzung der Geschäftsadresse. Comfort M.B.C. GmbH übernimmt keine Gewähr für den Erfolg, der mit der Nutzung der Adresse bezweckt wird.

Vor dem Einzug in die Räumlichkeiten muss der Kunde eine Betriebs- und Bürohaftpflichtversicherung abschließen, die Personen- und Sachschäden abdeckt, die durch seinen Geschäftsbetrieb verursacht werden. Ebenso muss die Versicherung Beschädigungen und/oder Verluste von eingebrachten Gegenständen im Büro und/oder Technikraum einschließen. Der Versicherungsschutz muss auch Schäden abdecken, die durch eigene Mitarbeiter des Kunden bei dienstlichen Verrichtungen verursacht werden. Auf Anforderung von Comfort M.B.C. GmbH muss der Kunde den Abschluss der Haftpflichtversicherung nachweisen.

 

§ 5 Haftung der Comfort M.B.C. GmbH

Comfort M.B.C. GmbH haftet ausschließlich für Schäden, die der Kunde durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen seitens Comfort M.B.C. GmbH, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen erleidet. Die Haftung ist auf einen Höchstschadensersatzbetrag begrenzt, der sich nach der landesspezifischen Versicherungspolice richtet. Eine Haftung für mittelbare oder Folgeschäden seitens Comfort M.B.C. GmbH ist ausdrücklich ausgeschlossen.

Darüber hinaus übernimmt Comfort M.B.C. GmbH keine Haftung für:

Unterbrechungen der vereinbarten Leistungen aufgrund außergewöhnlicher Umstände wie Streik, Aussperrung, höhere Gewalt oder technische Missstände.
Übermittlungsfehler aufgrund von Missverständnissen zwischen Personen, die Informationen geben oder empfangen, sowie mögliche Verzögerungen bei der Übermittlung von Mitteilungen durch die Post oder andere Übermittlungsstellen, auf die Comfort M.B.C. GmbH keinen Einfluss hat.
Ansprüche, die auf inhaltlichen Fehlern bei der Bearbeitung von mündlich oder fernmündlich erteilten Aufträgen und Mitteilungen beruhen, insbesondere solche, die von anderen Auftraggebern des Kunden stammen.
Schäden, die auf die Verwendung, Entwicklung, Herstellung, Verbreitung, Änderung oder Empfehlung von EDV-Programmen und/oder EDV-Systemen (Software/Hardware) zurückzuführen sind, wenn diese Kalenderdaten nicht oder nicht richtig erkennen oder verarbeiten.
Haftpflichtansprüche, die auf Unterlassungen bei Änderungs-, Prüfungs- und Wartungsarbeiten sowie bei Beratungen/Bewertungen zurückzuführen sind.
Gewinnentfall des Kunden.

Der Kunde verpflichtet sich, einen Schaden, für den er Comfort M.B.C. GmbH ersatzpflichtig machen möchte, unverzüglich nach Bekanntwerden schriftlich anzuzeigen.

 

§ 6 Persönliche Haftung des Kunden

Der Kunde haftet persönlich und unbeschränkt für sämtliche Ansprüche aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und dem von ihm unterzeichneten Vertrag.

Im Falle einer teilweisen oder vollständigen Veräußerung seines Betriebs bedarf es einer vorherigen Vereinbarung mit Comfort M.B.C. GmbH aufgrund des Vertragsübergangs auf den Rechtsnachfolger. Ein automatischer Übergang dieses Vertrages ist nicht vorgesehen. Die persönliche Haftung des Kunden bleibt bestehen, sofern keine entsprechende Übergangsvereinbarung getroffen wird.

Der Kunde trägt die Verantwortung für sämtliche Schäden, die durch ihn, seine Angehörigen, Mitarbeiter, Lieferanten und Handwerker schuldhaft oder fahrlässig verursacht werden. Etwaige verursachte Schäden sind Comfort M.B.C. GmbH unverzüglich zu melden.

Sofern Haftungsansprüche des Kunden gegenüber Comfort M.B.C. GmbH nach Ablehnung durch Comfort M.B.C. GmbH oder deren Versicherungsgesellschaft nicht innerhalb von drei Monaten gerichtlich geltend gemacht werden, erlöschen diese Ansprüche.

 

§ 7 Kosten

1. Versand von Rechnungen

Comfort M.B.C. GmbH stellt dem Kunden bei Fälligkeit eine Rechnung aus, die in elektronischer Form per E-Mail übermittelt wird, sofern dies den jeweiligen steuerrechtlichen Vorschriften genügt. Auf Wunsch kann der Kunde eine postalische Zusendung der Rechnung anfordern, wofür Comfort M.B.C. GmbH ein Entgelt pro Rechnung berechnet. Die Kosten sind der aktuellen Preisliste zu entnehmen.

 

2. Fensterreinigung

Die Fensterreinigung, einschließlich der Innen- und Außenreinigung der Fenster sowie gegebenenfalls vorhandener Glasschwerter, ist nicht in der vertraglich vereinbarten Monatspauschale enthalten. Die Kosten werden nach Durchführung durch eine vom Eigentümer des Objektes beauftragte Fachfirma anteilig auf den Kunden umgelegt. Die Gebühr pro Fenster beträgt EURO 9,00 zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.

 

3. Verzugszinsen / Gebühren

Comfort M.B.C. GmbH ist berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen; die Geltendmachung eines weiteren Schadenersatzes bleibt unberührt. Im Falle einer Rückbelastung, Rücklastschrift, Ablehnung einer Kreditkarte oder mangelnder Deckung eines übergebenen Schecks seitens des Kunden erhebt Comfort M.B.C. GmbH eine Gebühr in Höhe von EUR 60,00 zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer pro Vorgang.

 

4. Nichtteilnahme am SEPA- bzw. Kreditkartenverfahren / Gebühren

Comfort M.B.C. GmbH ist berechtigt, eine Gebühr in Höhe von EUR 60,- zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer pro Vorgang zu berechnen, wenn der Kunde entgegen der vertraglichen Vereinbarung per Überweisung am SEPA- bzw. Kreditkartenverfahren nicht teilnimmt.

 

§ 8 Sicherheitsleistung

Der Kunde hat unverzüglich bei Vertragsabschluss eine Sicherheitsleistung zu erbringen. Diese Sicherheitsleistung entspricht dem ein- bis dreifachen vertraglich vereinbarten monatlichen Netto-Pauschalbetrag, abhängig vom gewählten Produkt. Comfort M.B.C. GmbH verwaltet diesen Betrag zinslos und nutzt ihn als Sicherheit für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen. Bis zur vollständigen Zahlung der Sicherheitsleistung ist Comfort M.B.C. GmbH berechtigt, die Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen oder den Zugang zu den Büroräumlichkeiten zu verweigern. Die Sicherheitsleistung haftet für sämtliche Ansprüche von Comfort M.B.C. GmbH gegenüber dem Kunden, unabhängig vom Rechtsgrund.

 

Nach Vertragsende erhält der Kunde die Sicherheitsleistung zurück, wenn er dies schriftlich anzeigt und alle Forderungen, darunter die Zahlung der Servicevergütung, Instandsetzungskosten sowie Rechtsanwalts- und Gerichtskosten, die aufgrund der Geltendmachung und/oder Abwehr von Ansprüchen seitens Comfort M.B.C. GmbH gegenüber dem Kunden entstanden sind, beglichen sind.

 

Comfort M.B.C. GmbH behält sich das Recht vor, eine erhöhte Sicherheitsleistung zu verlangen, wenn die ausstehenden Beträge über der verwalteten Sicherheitsleistung liegen oder wenn der Kunde wiederholt fällige Gebühren zum Fälligkeitszeitpunkt nicht beglichen hat.

 

§ 9 Rechtsnachfolge

Im Falle des Todes des Kunden tritt der Rechtsnachfolger in den Vertrag ein. Der Vertrag bleibt unberührt durch den Tod des Kunden oder sonstige Rechtsnachfolge oder Rechtsveränderungen im Bereich von Comfort M.B.C. GmbH.

 

§ 10 Energiekostenpauschale

Comfort M.B.C. GmbH behält sich vor, bei erheblich steigenden Energiekosten auch die anfallenden Kosten von Drittdienstleistern, die an Comfort M.B.C. GmbH weitergegeben werden, anteilig an den Kunden weiterzugeben. Die Information über zusätzliche Kosten wird dem Kunden rechtzeitig mitgeteilt.

 

§ 11 Umsatzsteuer

Comfort M.B.C. GmbH hat auf die Umsatzsteuerbefreiung gemäß § 4 Nr. 12 a) UStG für die Vermietung der überlassenen Räume verzichtet (Umsatzsteueroption). Der Kunde ist verpflichtet, neben der Vergütung die gesetzliche Umsatzsteuer zu entrichten. Dabei ist dem Kunden bewusst, dass die Umsatzsteueroption des Vermieters nur unter den Voraussetzungen des § 9 Abs. 2 UStG zulässig ist. In diesem Zusammenhang treffen die Parteien folgende Vereinbarungen:

 

Der Kunde versichert, dass er Unternehmer im Sinne des UStG ist und die Leistungen von Comfort M.B.C. GmbH im Rahmen seines Unternehmens in Anspruch nimmt.
Der Kunde verpflichtet sich, die überlassenen Räume ausschließlich für Umsätze zu verwenden, die den Vorsteuerabzug nicht ausschließen.
Der Kunde informiert Comfort M.B.C. GmbH unaufgefordert, wenn die genannten Voraussetzungen nicht mehr vorliegen.
Der Kunde stellt Comfort M.B.C. GmbH unaufgefordert Unterlagen zur Verfügung, die es Comfort M.B.C. GmbH ermöglichen, ihrer Nachweispflicht gemäß § 9 Abs. 2 UStG nachzukommen.
Bei Umständen, die die Zulässigkeit der Umsatzsteueroption von Comfort M.B.C. GmbH betreffen, informiert der Kunde Comfort M.B.C. GmbH unverzüglich.
Bei Verstößen gegen diese Verpflichtungen hat der Kunde alle daraus resultierenden Schäden und Nachteile zu erstatten, einschließlich Zahlungsverpflichtungen seitens Comfort M.B.C. GmbH gegenüber dem Vermieter von Comfort M.B.C. GmbH (Eigentümer).

 

Die Verjährung von Schadensersatzansprüchen beginnt frühestens mit dem Zeitpunkt, in dem eine Steuerfestsetzung auf der Grundlage des § 15a UStG gegenüber Comfort M.B.C. GmbH erfolgt oder der Vermieter von Comfort M.B.C. GmbH (Eigentümer) entsprechende Ansprüche gegenüber Comfort M.B.C. GmbH geltend macht, wobei der spätere Zeitpunkt maßgeblich ist.

 

§ 12 Schriftformerfordernis

Alle Vereinbarungen und Erklärungen der Vertragsparteien, einschließlich Vertragsergänzungen, -änderungen, -streichungen und -kündigungen usw., müssen schriftlich erfolgen. Die Abbedingung der Schriftform bedarf ebenfalls der Schriftform.

 

Eventuelle Zusatzvereinbarungen, Nebenabreden sowie Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sind nur gültig, wenn sie von Comfort M.B.C. GmbH schriftlich bestätigt wurden.

 

§ 13 Salvatorische Klausel / Vertragssprache

Falls eine Klausel in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein sollte, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Klauseln davon unberührt. Die unwirksame Klausel wird durch eine Klausel ersetzt, die den Interessen und dem Willen beider Vertragsparteien am nächsten kommt.

 

Die Vertragssprache ist Deutsch. Weitere Sprachen dienen lediglich als Übersetzungshilfe.

 

§ 14 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Der Erfüllungsort für alle Pflichten aus dem Vertrag ist das Office-Center von Comfort M.B.C. GmbH, in dem die Serviceleistungen erbracht werden.

 

Als Gerichtsstand für sämtliche Rechtsstreitigkeiten hinsichtlich Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag wird das Amtsgericht Düsseldorf/Deutschland vereinbart.